Änderungen für Autofahrer 2023

02.01.2023

Von E-Prämie bis zur Hauptuntersuchung - was ändert sich 2023? Ein Überblick.

Führerschein-Umtausch

Nur noch bis zum 23.01.2023 haben Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1959 - 1964 Zeit ihren alten Papierführerschein gegen die Führerschein-Karte zu tauschen. Die Jahrgänge 1965 - 1970 sind dann danach dran.

Nicht umgetauschte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit. Dies betrifft aber nur das Dokument selbst und nicht die Fahrerlaubnis.


Hauptuntersuchung: Fahrzeug mit einer rosa Plakette müssen 2023 TÜV

Fahrzeuge, die noch eine rosa Plakette haben müssen im Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung und erhalten dann eine orange Plakette. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten in 2023 eine blaue Plakette.


Verbandskasten - medizinische Gesichtsmasken sind Pflicht

Schon seit Anfang 2022 müssen Verbandskästen zwei medizinische Gesichtsmasken enthalten. Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist läuft Ende 2022 aus. Ab 01.01.2023 müssen Autofahrer zwei Masken vorweisen ansonsten droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro. Ist der Verbandskasten noch gültig, genügt es einfach zwei Masken zu ergänzen.

Ab Februar 2023 dürfen dann nur noch Verbandskästen nach der neuen Norm 13164:2022 verkauft werden.


Änderung Typ- und Regionalklassen

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ändern sich für Millionen von Autofahrern die Typ- und Regionalklassen der KfZ-Haftpflichtversicherung. Für die meisten Autofahrer wird es teurer, allerdings werden auch viele mit günstigeren Einstufungen rechnen können.

Übersicht der Regionalklassen Thüringen 2023


Mautgebühren in Österreich steigen

Die Winterurlauber werden es zu Jahresbeginn als eine der ersten spüren. Die 10-Tages-Vignette kostet 2023 in Österreich 9,90 €. Für 2-Monate müssen 29,- € bezahlt werden und die Jahresvignette steigt um 2,60 € auf 96,40 € für einen PkW.


Förderung von Elektrofahrzeugen und THG-Quote

Zum 01.01.2023 verringern sich die Förderungen für Elektrofahrzeuge. Für Plug-In-Fahrzeuge entfällt 2023 komplett die staatliche Förderung.

Die Förderung für voll-elektrische Fahrzeuge (BEV) staffelt sich nach dem Netto-Listenpreis.
Netto-Listenpreis bis 40.000 €: 4.500 € staatliche Förderung
Netto-Listenpreis bis 65.000 €: 3.000 € staatliche Förderung

Elektrofahrzeuge mit einem Netto-Kaufpreis über 65.000 € erhalten auch weiterhin keine staatliche Förderung. Nicht mehr gefördert werden Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten. Ab 01.09.2023 erhalten nur noch Privatpersonen die staatliche Förderung.

Besitzer eines Elektroautos haben seit 2022 die Möglichkeit eine THG-Prämie (Treibhausminderungsquote) zu erhalten. Diese Prämie muss jedes Jahr neu beantragt werden und wird jährlich ausgezahlt.

Sprechen Sie gern unsere Verkaufsberater an und lassen Sie sich Ihre Fragen zu den Förderungen beantworten.

Link zur Antragsstellung der Elektroprämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle