Bis zu 6.000 €⁠* Zuschuss für neue elektrifizierte Volvo Modelle.

Damit der Umstieg auf nachhaltige Mobilität noch attraktiver für Privatkunden ist, fördert die Bundesregierung die Anschaffung von neuen elektrifizierten Fahrzeugen für Privatkunden rückwirkend zum 01. Januar 2026. Bestellen Sie noch heute einen neuen vollelektrischen Volvo oder Plug-in Hybrid und sichern Sie sich Fördersummen von bis zu 6.000 €⁠*. Nachfolgend informieren wir Sie über die entsprechenden Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Förderbedingungen

• Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge. • Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in Hybrid Antrieb oder Range Extender. • Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt. • Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt. • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).

Förderkonditionen

• Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge. • Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in Hybrid Antrieb oder Range Extender. • Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt. • Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt. • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).

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Aktuelle Angebote inkl. 6.000 €⁠* Zuschuss

Unsere aktuellen Angebote für Privatkunden berücksichtigen eine Anzahlung in Höhe von 6.000 € - entsprechend der Möglichkeit für einen maximalen Zuschuss in von 6.000 €* je nach Förderanspruch.

Wir beraten Sie gern.

*Die E‑Auto-Förderung gilt nur für Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die Förderung ist an bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen gebunden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.