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Dienstwagenbesteuerung

Jetzt Steuervorteil sichern.

Seit 2019 lohnt es sich für Sie noch mehr, mit einem elektrifizierten Volvo Dienstwagen nachhaltig unterwegs zu sein: Denn die Bundesregierung senkt den zu versteuernden Anteil für die Privatnutzung.


Weniger Emissionen. Weniger Steuern.

Fahrer von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des Fahrzeug-Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Profitieren Sie von der 0,25 % Dienstwagenbesteuerung für die Volvo Fully Electric Modelle1 oder sichern Sie sich die 0,5 % Dienstwagenbesteuerung für Volvo Plug-in Hybrid Modelle2. Diese Senkung bietet Ihnen auch dann einen Vorteil, wenn Sie Ihr Geschäftsfahrzeug individuell nach Fahrtenbuch versteuern.

1 Gültig für alle vollelektrischen Volvo Modelle mit einem Bruttolistenpreis von unter 100.000 €.

2 Auch nach dem 01.01.2025 gültig für alle Volvo Plug-in Hybrid Modelle mit min. 80 km elektrischer Reichweite oder max. 50 g CO2/km.

Hier finden Sie die Voraussetzungen, von denen nur eine erfüllt werden muss, im Überblick:
  • CO2-Emission

    Die CO2-Emission darf maximal 50 g/km betragen.

  • Reichweite

    Die Reichweite muss im rein elektrischen Fahrbetrieb mindestens 80 Kilometer umfassen.

Entdecken Sie unsere elektrifizierten Fahrzeuge und profitieren Sie von der Steuervergünstigung

Dienstwagenbesteuerung - wie funktioniert das?

Wir sind für Sie da

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Matthias Billmann

Verkaufsberater