volvostadtausblickvomdachdmmerungp20151001hero_processed.jpg

Dienstwagenbesteuerung

Jetzt Steuervorteil sichern.

Seit 2019 lohnt es sich für Sie noch mehr, mit einem elektrifizierten Volvo Dienstwagen nachhaltig unterwegs zu sein: Denn die Bundesregierung senkt den zu versteuernden Anteil für die Privatnutzung.


Weniger Emissionen. Weniger Steuern.

Fahrer von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des Fahrzeug-Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Profitieren Sie von der 0,25 % Dienstwagenbesteuerung für die Volvo Fully Electric Modelle1 oder sichern Sie sich die 0,5 % Dienstwagenbesteuerung für Volvo Plug-in Hybrid Modelle2. Diese Senkung bietet Ihnen auch dann einen Vorteil, wenn Sie Ihr Geschäftsfahrzeug individuell nach Fahrtenbuch versteuern.

1 Gültig für alle vollelektrischen Volvo Modelle mit einem Bruttolistenpreis von unter 100.000 €.

2 Auch nach dem 01.01.2025 gültig für alle Volvo Plug-in Hybrid Modelle mit min. 80 km elektrischer Reichweite oder max. 50 g CO2/km.

Hier finden Sie die Voraussetzungen, von denen nur eine erfüllt werden muss, im Überblick:
  • CO2-Emission

    Die CO2-Emission darf maximal 50 g/km betragen.

  • Reichweite

    Die Reichweite muss im rein elektrischen Fahrbetrieb mindestens 80 Kilometer umfassen.

Entdecken Sie unsere elektrifizierten Fahrzeuge und profitieren Sie von der Steuervergünstigung

Dienstwagenbesteuerung - wie funktioniert das?

Wir sind für Sie da

Unsere kompetenten Berater sind in allen Fragen gerne für Sie da und vereinbaren auf Wunsch auch einen Termin mit Ihnen, damit Sie unsere Fahrzeuge selbst erleben können.